Ein Stiftungsbeirat fungiert primär als beratendes und kontrollierendes Organ, um den Vorstand zu unterstützen und die Einhaltung des Stifterwillens zu sichern.
Kernaufgaben
- Beratung: Unterstützung des Vorstands bei strategischen Entscheidungen und der Projektwahl.
- Überwachung: Kontrolle der Geschäftsführung und Prüfung der Mittelverwendung.
- Entlastung: Genehmigung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstands.
- Vernetzung: Repräsentation der Stiftung und Kontaktpflege zu Partnern oder Spendern.
- Satzungsschutz: Sicherstellung, dass alle Aktivitäten dem festgelegten Stiftungszweck entsprechen.
Dem Stiftungsbeirat gehören aktuell 13 Personen an.