Der Beirat

Ein Stiftungsbeirat fungiert primär als beratendes und kontrollierendes Organ, um den Vorstand zu unterstützen und die Einhaltung des Stifterwillens zu sichern.

Kernaufgaben

  • Beratung: Unterstützung des Vorstands bei strategischen Entscheidungen und der Projektwahl.
  • Überwachung: Kontrolle der Geschäftsführung und Prüfung der Mittelverwendung.
  • Entlastung: Genehmigung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstands.
  • Vernetzung: Repräsentation der Stiftung und Kontaktpflege zu Partnern oder Spendern.
  • Satzungsschutz: Sicherstellung, dass alle Aktivitäten dem festgelegten Stiftungszweck entsprechen.

Dem Stiftungsbeirat gehören aktuell 13 Personen an.